Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Kündigung und/oder Aufhebungsvertrag erhalten ?… wir helfen!
Kündigung rechtswirksam?

Lassen Sie zunächst einfach uns prüfen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

Ist das Kündigungsschreiben mit Originalunterschrift versehen? Eine sog. elektronische Signatur ist bei einer Kündigung unzulässig.

Wurde der Betriebsrat angehört?
Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt?
Schon an diesen Punkten erweisen sich viele Kündigungen als fehlerhaft und damit unwirksam.

Zwischenzeugnis erhalten?

Jetzt ist dafür der richtige Zeitpunkt

Der nächste Schritt:

Die Kündigungsschutzklage. Diese reichen wir für Sie ein beim Arbeitsgericht

Wichtig!

Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung!

Schnelle Hilfe

Die Anwaltskanzlei Johannes Dietze bietet schnelle Online-Termine und Telefonberatung an. Unterlagen können gerne bequem und schnell per E-Mail übersandt werden.