Lassen Sie zunächst einfach uns prüfen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.
Ist das Kündigungsschreiben mit Originalunterschrift versehen? Eine sog. elektronische Signatur ist bei einer Kündigung unzulässig.
Wurde der Betriebsrat angehört?
Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt?
Schon an diesen Punkten erweisen sich viele Kündigungen als fehlerhaft und damit unwirksam.
Jetzt ist dafür der richtige Zeitpunkt
Die Kündigungsschutzklage. Diese reichen wir für Sie ein beim Arbeitsgericht
Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung!
Die Anwaltskanzlei Johannes Dietze bietet schnelle Online-Termine und Telefonberatung an. Unterlagen können gerne bequem und schnell per E-Mail übersandt werden.
0711-2859769
0172 3601571
0711-2841530
radietze@yahoo.de
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen